Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Ihre Ferienhausanlage Kagarsee
Vermieter: Frank Rübensam, Beyerplatz 2, 17217 Penzlin
1. Anreise / Abreise
Sonnabend ab 16.00 Uhr bis Folge-Sonnabend spätestens 09.00 Uhr. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 09.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden …
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 30 Tage vor Reiseantritt) ist die Anzahlung von 20 % direkt bei Erhalt der Buchungsunterlagen zu überweisen. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Reiseantritt zu überweisen. Auf Anfrage und nach Absprache kann der Betrag auch bei Anreise bar gezahlt werden.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Die Energie- und Wasserkosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Der Preis pro kWh beträgt 0,37 Euro. Wasser kostet 8 Euro/ m³.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
• vom 14. Tag bis zum 5. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Sollte der Mieter persönliches Eigentum vergessen haben und sich nicht melden, werden die aufgefundenen Gegenstände nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Woche nach Abreise vernichtet.
6. Pflichten des Hundehalters
Der Hundehalter verpflichtet sich, dass seine Hunde nicht auf den Betten liegen bzw. schlafen. Sollte sich der Hundehalter nicht daran halten und Bettwäsche beim Vermieter bestellt haben, so werden die Kosten für Neuanschaffung der Bettwäsche (50 € pro Set) in Rechnung gestellt.
Ebenso ist das Liegen auf der Couch zu unterbinden. Sollte der Hund auf der Couch liegen, so ist eine geeignete (wasserundurchlässige) Unterlage zu verwenden.
Eine regelmäßige Reinigung der Fußböden (absaugen) ist vorzunehmen. Es ist möglich, Zwischenreinigungen beim Vermieter zu bestellen. Diese werden gesondert berechnet.
Der Hundehalter wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer TierhalterhaftpflichtVersicherung sinnvoll ist. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Halter bzw. dessen Versicherung, wenn es sich um größere Beschädigungen handelt und der Schaden über 25 Euro liegt. Bei läufigen Hündinnen ist ein entsprechender Schutz zu verwenden. Der Halter verpflichtet sich, dass das Grundstück von Exkrementen befreit wird.
In der “Ferienhausanlage Kagarsee“ ist der Hund an der Leine zu führen. Es herrscht gegenseitige Rücksichtnahme unter den Urlaubern.
7. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
8. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche, soweit dies gemäß Reisevertragsrecht möglich ist. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
9. Schlussbestimmungen
Fotos und Text in der Annonce und auf der Website dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
19.03.2018